Medien können Sie mit Ihrem gültigen Bibliotheksausweis an den Selbstverbuchern in den Fakultätsbibliotheken, in der Hauptbibliothek oder in der Fakultätsbibliothek WiSo/Bereich Jura ausleihen. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Rückgabe sind Sie für die Bücher verantwortlich. Zugänglich, aber nicht ausleihbar sind alle mit "N" auf dem Rücken gekennzeichneten Bücher sowie Trimesterapparate, Loseblattsammlungen und nicht gebundene Zeitschriftenhefte. Für externe Nutzer nicht zugänglich sind Handapparate.
Entliehene Medien können Sie während der Öffnungszeiten der Bibliothek zurückgeben oder nach Schließung in die Buchrückgabe-Box im 2. Stock (Geb. H1) einwerfen. Bei Verlusten wenden Sie sich bitte an Frau Monika Kienzle, Tel. 6541-2175.
Professoren der HSU:
6 Monate, danach Rückgabe nur auf Vormerkung
Wissenschaftliche Mitarbeiter der HSU:
4 Wochen, danach Rückgabe nur auf Vormerkung
Studenten der HSU:
4 Wochen, danach automatische Verlängerung um 3 Monate, wenn keine Vormerkung vorliegt
Sonstige Angehörige der HSU:
4 Wochen, danach automatische Verlängerung um 3 Monate, wenn keine Vormerkung vorliegt
Angehörige der Bundeswehr:
4 Wochen, danach automatische Verlängerung um 3 Monate, wenn keine Vormerkung vorliegt
Externe Benutzer:
1 Woche, danach automatische Verlängerung um 3 Wochen, wenn keine Vormerkung vorliegt
Für Zeitschriften beträgt die Leihfrist für alle Benutzer 3 Tage. Es findet keine automatische Verlängerung statt.
Für Angehörige der HSU werden alle Medien automatisch bis zur maximalen Entleihdauer bzw. bis zum Eingang einer Vormerkung verlängert. Externe Benutzer können ihre ausgeliehenen Medien in ihrem Ausleihkonto selbst verlängern oder telefonisch bzw. per E-Mail verlängern lassen, solange die Leihfrist nicht überschritten ist.